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Olaf Plotke | Kategorien Meldungen Medizinischer Dienst Westfalen-Lippe |

Videotelefonie für die Pflegebegutachtung kann kommen

Der Medizinische Dienst begrüßt das vom Bundestag verabschiedete Digitalgesetz. Damit kann nun auch bei der per Video eine Pflegebegutachtung durchgeführt werden. Ein wichtiger Schritt zur Flexibilisierung für Versicherte und Angehörige, aber auch für den Medizinischen Dienst, um auch bei weiter steigenden Begutachtungsaufträgen eine zeitnahe Begutachtung sicherzustellen.

Ausrufezeichen

Zur Verabschiedung des Digitalgesetzes im Deutschen Bundestag erklärt Carola Engler, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bund: „Der Medizinische Dienst Bund begrüßt, dass mit dem Digitalgesetz die Videobegutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit eingeführt wird. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Flexibilisierung der Begutachtungsformate, um mit Blick auf den demografischen Wandel und den Fachkräftemangel weiterhin den zeitnahen Zugang der Versicherten zu den Pflegeleistungen sicherstellen zu können. Es kommt nun darauf an, die Videotelefonie für alle geeigneten Begutachtungsfälle nutzbar zu machen. Die Videotelefonie ist zeitgemäß und ortsungebunden. Sie ist einerseits eine wichtige Verbesserung für Zu- und Angehörige, wenn sie am Begutachtungstermin nicht vor Ort sein können. Andererseits ermöglicht die Videotelefonie den zielgerichteten Einsatz der pflegefachlichen Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes.“

Hintergrund:
Immer mehr Menschen haben Anspruch auf Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung: Zwischen 2016 und 2022 ist die Zahl der pflegebedürftigen Menschen von 3,1 Millionen
auf über 5 Millionen gestiegen. Voraussetzung für den Bezug von Pflegeleistungen ist die Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst. Die Begutachtungszahlen des
Medizinischen Dienstes sind von 1,8 Millionen im Jahr 2016 auf 2,6 Millionen in 2022 gestiegen − Tendenz weiter steigend.
Durch den Fachkräftemangel stehen jedoch immer weniger Pflegefachkräfte für die Begutachtung zur Verfügung. Um die Pflegebegutachtung und damit die Versorgung der Pflegebedürftigen zeitnah gewährleisten zu können, wurde bereits mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz die Pflegebegutachtung flexibilisiert und die Wiedereinführung
des strukturierten Telefoninterviews in bestimmten Fallkonstellationen ermöglicht. 

Mit dem Digitalgesetz wird nun die Möglichkeit geschaffen, für die Begutachtung auch die Videotelefonie einsetzen zu können. Derzeit wird in einer wissenschaftlichen Evaluation untersucht, bei welchen Begutachtungsanlässen digitale Formate besonders geeignet sind.

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