Zum Inhalt springen
Olaf Plotke |

Behandlungsfehler bleiben ein seltenes Ereignis

Der MDK-Westfalen-Lippe hat im vergangenen Jahr 1.729 Fälle beurteilt, in denen ein Behandlungsfehler vermutet wurde. Bei 17 Prozent der begutachteten Fälle erwies sich der von den Patienten vorgetragene Behandlungsfehlervorwurf als berechtigt.

Der MDK Westfalen-Lippe hat in 837 dieser 1.729 Fälle ein ausführliches Gutachten erstellt, in weiteren 90 wurde von den ärztlichen Gutachtern eine erklärende Stellungnahme für die Patienten verfasst. Zusätzlich wurden 802 Fälle, in denen sich der Vorwurf der Patienten nach dem Studium der medizinischen Unterlagen als unbegründet erwies, in einem persönlichen Gespräch zwischen dem für den Patienten zuständigen Sachbearbeiter der Krankenkasse und einem Arzt des Fachreferates Behandlungsfehler / Ersatzansprüche erörtert. Die Patienten wurden anschließend über den Inhalt des Gespräches informiert.

Wurde seitens der ärztlichen Gutachter ein Behandlungsfehler festgestellt, so war in 70 Prozent der Fälle die Kausalität zwischen dem Fehler und dem eingetretenen Schaden gegeben – nur in diesen Fällen können Regressansprüche geltend gemacht werden.

Am häufigsten wurden Chirurgen und Orthopäden mit Behandlungsfehlervorwürfen konfrontiert (40 Prozent). Die anderen Fachgebiete waren deutlich seltener dem Vorwurf eines Behandlungsfehlers ausgesetzt: 15 Prozent der Vorwürfe richteten sich gegen eine zahnärztliche Behandlung, 10 Prozent gegen eine Behandlung in der Gynäkologie bzw. in der Geburtshilfe und je 8 Prozent gegen eine internistische bzw. neurochirurgische Behandlung. Im Rahmen ambulanter Behandlungen wurde seltener ein Behandlungsfehler vermutet (34 Prozent) als im Zusammenhang mit stationären Behandlungen (66 Prozent).

Die MDK-Gemeinschaft hat im vergangenen Jahr bundesweit 13.519 Gutachten zur Prüfung von Behandlungsfehlervorwürfen erstellt. In 3.778 Fällen wurde ein Behandlungsfehler festgestellt (28 Prozent). Im Falle eines festgestellten Behandlungsfehlers wurde in 2.690 Fällen (71 Prozent) die Kausalität zwischen dem Fehler und dem bei dem Patienten eingetretenen Schaden bestätigt.

In Anbetracht der jährlich etwa je 20 Millionen Patienten, die bundesweit in Kliniken stationär und ambulant behandelt werden sowie der um ein vielfaches höheren ambulanten Behandlungen in Arztpraxen, ist ein Behandlungsfehler ein sehr seltenes Ereignis.

 

Zurück