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Qualitätsprüfung in Pflegeeinrichtungen

Für eine qualitativ hochwertige Pflege

Eine qualitativ hochwertige Pflege für die Menschen ist uns allen ein wichtiges Anliegen. Der Medizinische Dienst Westfalen-Lippe versteht sich als Partner der versicherten Menschen, Pflegekassen und Pflegeeinrichtungen, diese Qualität zu dokumentieren und transparent zu machen. Im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen führen wir gemäß §§ 112, 114, 114a SGB XI Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen durch. Auf dieser Seite finden Sie Hinweise und Hilfen, um sich darauf vorzubereiten.

Der Medizinische Dienst Westfalen-Lippe hilft Ihnen, sich gut auf die Qualitätsprüfung vorzubereiten.

Wir haben für Sie spezielle Selbstauskunftsbögen erstellt. Hier können Sie den für Ihre Einrichtung passenden Bogen abrufen.

Erklärfilm: Die neue Qualitätsprüfung

Seit 01. November 2019 gelten neue Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die vollstationäre Pflege (Link zu QPR vollstationär). Diese Richtlinien gehen zurück auf ein wissenschaftlich erarbeitetes System, das internes Qualitätsmanagement und externe Prüfungen des Medizinischen Dienstes miteinander verknüpft. Eine Grundlage des neuen Qualitätssystems sind die Ergebnisindikatoren.

Die Pflegeheime erheben ab Oktober 2019 halbjährlich interne Qualitätsdaten zur Versorgung ihrer Bewohnerinnen und Bewohner und übermitteln diese an die unabhängige Datenauswertungsstelle (DAS). Die DAS prüft die Daten auf Plausibilität, berechnet aus den Daten der Einrichtung Indikatorenergebnisse und vergleicht diese mit bundesweiten Indikatorenergebnissen.

Die externe Qualitätsprüfung des Medizinischen Dienstes basiert wie bisher auf einer Personenstichprobe im Pflegeheim. Die Qualitätsprüferinnen und -prüfer des Medizinischen Dienstes Westfalen-Lippe sehen sich die individuelle Versorgungssituation bei neun Bewohnerinnen und Bewohnern an. Dabei betrachtet der Medizinische Dienst fünf Qualitätsbereiche:

  1. Unterstützung bei der Mobilität und Selbstversorgung
  2. Unterstützung bei der Bewältigung von krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  3. Unterstützung bei der Gestaltung des Alltagslebens und der sozialen Kontakte
  4. Unterstützung in besonderen Bedarfs- und Versorgungssituationen
  5. Bedarfsübergreifende fachliche Anforderungen

Bei sechs Personen aus der Stichprobe prüft der Medizinische Dienst zudem die Plausibilität der von der Einrichtung selbst erhobenen Indikatorendaten.

Ein elementarer Baustein der neuen Qualitätsprüfung ist das Fachgespräch in der Einrichtung. Das Team des Medizinischen Dienstes bespricht mit den Pflegekräften vor Ort die Prüfergebnisse und berät, mit welchen konkreten Maßnahmen sie die Qualität verbessern können. Die pflegefachliche Beratung durch den Medizinische Dienst gewinnt insgesamt an Bedeutung.

Die Ergebnisse stellt der Medizinische Dienst in einem Prüfbericht zusammen, der an die geprüfte Pflegeeinrichtung und die Landesverbände der Pflegekassen geht. Hat der Medizinische Dienst Mängel festgestellt, so empfehlen die Qualitätsprüfer konkrete Maßnahmen, um diese zu beseitigen. Die Pflegekasse kann dann Auflagen erteilen, eine Wiederholungsprüfung veranlassen, die Vergütung mindern oder den Versorgungsvertrag kündigen.

Die Ergebnisse der Indikatorenerhebung, die Ergebnisse der Qualitätsprüfung des Medizinischen Dienstes und allgemeine Informationen zur Einrichtung, zum Beispiel zur Ausstattung und Erreichbarkeit, bilden die drei Säulen der neuen Qualitätsdarstellung. Auf den Webportalen der Pflegekassen werden diese Informationen für die Verbraucherinnen und Verbraucher zur Verfügung gestellt. Die neue Qualitätsdarstellung ersetzt die bisherigen Pflegenoten und wird ab 2020 zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Fachinformation (Link zur Fachinformation zur neuen Qualitätsprüfung in der vollstationären Pflege).