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Olaf Plotke | Kategorien Meldungen Medizinischer Dienst Westfalen-Lippe |

Behandlungsfehler bleiben in Westfalen-Lippe selten

Insgesamt 752 Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern hat der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) Westfalen-Lippe im Jahr 2018 erstellt. In 14,8 Prozent der Fälle konnte ein Behandlungsfehler festgestellt werden, nur in 7,8 Prozent bestand zwischen dem Behandlungsfehler und einem Schaden eine Kausalität.

Die Frage, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und die Patientin oder der Patient einen Schaden erlitten hat, bejahten die Experten des MDK Westfalen-Lippe in 67 Fällen (8,9 Prozent) der Fälle. Bei 59 Fällen (7,8 Prozent) stellten die MDK-Gutachterinnen und -Gutachter fest, dass der Behandlungs­fehler auch Ursache für den Schaden war.

Die festgestellten Fehler betreffen die unterschiedlichsten Erkrankungen und die verschiedensten Behandlungen.  Die häufigsten Behandlungsfehlervorwürfe entfallen mit 40 Prozent auf die Chirurgie und Orthopädie, gefolgt von der Zahnmedizin und Kieferorthopädie mit 16,1 Prozent. 8,6 Prozent der Vorwürfe betreffen die Gynäkologie und Geburtshilfe.

Die MDK-Zahlen zeigen nur einen kleinen Ausschnitt an Behandlungsfehlern. Zahlreiche Fälle sind nach wie vor unbekannt: Zum einen werden sie in Deutschland nicht zentral erfasst, zum anderen werden sie von betroffenen Patientinnen und Patienten nicht als Fehler erkannt und deshalb auch nicht vorgeworfen. Die MDK-Zahlen sind nicht repräsentativ und erlauben keine aussagekräftigen Rückschlüsse auf die Sicherheit in Krankenhäusern und Arztpraxen.

Im Interesse der Patientinnen und Patienten unterstützt der MDK Westfalen-Lippe die Forderung der MDK-Gemeinschaft für eine neue Sicherheitskultur, bei der Fehler offengelegt, zentral erfasst und ausgewertet werden. „Denn nur wenn man die Fehler kennt, sie systematisch erfasst und sie transparent macht, kann man selbst und auch andere Mediziner aus diesen Fehlern lernen und sie künftig vermeiden“, sagt Dr. Peter Dinse, Ärztlicher Direktor des MDK Westfalen-Lippe.

Die MDK-Gemeinschaft hat im vergangenen Jahr bundesweit 14.133 Gutachten zur Prüfung von Behandlungsfehlern erstellt. In 3.497 Fällen bestätigten die Gutachter des MDK den Verdacht des Patienten. In jedem fünften Fall (2.799) wurde festgestellt, dass der Fehler den erlittenen Schaden auch verursacht hatte.

Angesichts der ca. 20 Millionen Patienten, die jedes Jahr in Kliniken in Deutschland behandelt werden und der um ein vielfaches höheren Behandlung von Patienten in den Arztpraxen, bleibt ein Behandlungsfehler ein seltenes Ereignis.

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