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Olaf Plotke | Kategorien Meldungen Medizinischer Dienst Westfalen-Lippe |

180 Besucher beim SEG6-Forum

Am 13. Februar 2019 hatte der MDK Westfalen-Lippe bei dem die Sozialmedizinische Expertengruppe 6 (SEG 6) „Arzneimittelversorgung“ der MDK-Gemeinschaft angesiedelt ist, zu einem öffentlichen Diskussionsforum zum Thema „Arzneimittel im Krankenhaus“ eingeladen. 180 Fachbesucher aus allen Bereichen des Gesundheitswesens waren der Einladung gefolgt.

Bild: Die Referentinnen und Referenten des SEG6-Diskussionsforums: Dr. Matthias Wilken, Dr. Monika Lelgemann, Dr. Martin Rieger, Dr. Eva-Maria Weber, Eva Sellge, Dr. Lilli Grell, Dr. Elke Reifenberger und Dr. Peter Dinse (es fehlt Dr. Ingo Schulze).

Der neue Geschäftsführer des MDK Westfalen-Lippe, Dr. Martin Rieger, begrüßte die Gäste und stellte die Arbeit der SEG6 und der anderen SEG der MDK-Gemeinschaft vor: „Hier blicken Experten aus einer sozialmedizinischen Perspektive auf wichtige Spezialthemen aus allen medizinisch-pflegerischen Bereichen. Sie decken so die zentralen Beratungs- und Begutachtungsfelder des MDK ab und stellen eine bundesweit einheitliche Begutachtung sicher.“

Dr. Lilli Grell, Leiterin der SEG6, führte mit einem Impulsvortrag in das komplexe Thema der Arzneitmittel im Krankenhaus ein, bevor Dr. Eva-Maria Weber, Leiterin der SEG 4, über die Arbeit des MDK berichtete und dabei besonderen Fokus auf das Thema „Arzneimittel im Krankenhaus“ legte. Insgesamt macht die Begutachtung von Arzneimittel im Krankenhaus einen sehr kleinen Anteil aus, der allerdings stetig wächst.

Die unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) „Methoden“, Dr. Monika Lelgemann, schilderte am Beispiel von dem Wirkstoff Padeliporfin, einem zulassungspflichtigen Arzneimittel, das als photodynamische Therapie eingesetzt wird, den Methodenbewertungsvorbehalt des G-BA. Hintergrund ist die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2004. Es hatte festgestellt, dass bei der PDT es sich nicht um die schlichte Verabreichung eines Arzneimittels handelt, sondern der Handhabung durch den Arzt für den Therapieerfolg ein mindestens ebenso großes Gewicht zukommt. Infolgedessen bedarf es einer über das Arzneimittelrecht hinausreichende Prüfung. Während Arzneimittel grundsätzlich nicht unter den Methodenvorbehalt fallen, sondern die Zulassung vorgreiflich ist, erfolgt bei solchen Arzneimitteln eine Rücknahme der Ausnahme vom Methodenbewertungsvorbehalt. Sie stellte die unterschiedlichen gesetzlichen Optionen der Methodenbewertung des G-BA dar. Zur Kritik an längeren Beratungszeiten im G-BA, könnte sie sich vorstellen, darüber nachzudenken, die jetzigen Anzahl der Stellungnahmen von zurzeit fünf zu reduzieren.

Dr. Elke Reinberger von Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEk) schilderte anschaulich die Bewertung von Zusatzentgelten und das NUB-Verfahren. Häufig wäre wegen der hohen Kosten der nicht-medikamentöse Therapien ein Zusatzentgelt für ein Arzneimittel nicht notwendig.

Eva Sellge vom GKV-Spitzenverband sieht das Pauschalierte Entgeltsystem im Krankenhaus als notwendig und sachgerecht an. Bisher waren die Arzneimittel eher die „Orchideen“ aber in letzter Zeit habe sich heraus gestellt, da eine Abteilungsübergreifende Betrachtung von Wert ist.

Aus der Sichtweise einer Universitätsapotheke referierte Dr. Ingo Schulte aus Bonn. ZE/NUB haben einen Anteil von ca. 20 Prozent des Umsatzes des Universitätsklinikums. Er schilderte, wie komplex die Anforderung an teure Arzneimittel in seinem Haus geregelt ist.

Die Sicht der Industrie stellt Dr. Matthias Wilken vom Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie dar. Er forderte eine schnellere Einbindung in das Vergütungssystem im Krankenhaus für neue Arzneimittel.

Zum Abschluss dankte der Medizinische Direktor des MDK Westfalen-Lippe, Dr. Peter Dinse, den Referenten und Besuchern für interessante Vorträge und spannende Diskussionen.

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