> KurzprofilDer MDK Westfalen-Lippe stellt den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Westfalen-Lippe das medizinische Wissen zur Verfügung, um den Anspruch ihrer Versicherten auf eine notwendige, ausreichende und wirtschaftliche Versorgung erfüllen zu können. | |
> Aufgaben und LeistungenUnser Aufgabenspektrum für die Kranken- und Pflegeversicherung lässt sich in die beiden großen Bereiche "Beratung und Begutachtung im Einzelfall" und "Beratung in Grundsatzfragen" gliedern. | |
> Anregungen, Kritik und BeschwerdenNur Bedürfnisse, Wünsche und Anregungen, die uns bekannt sind, können wir bei der Weiterentwicklung unseres Dienstleistungsangebotes berücksichtigen. | |
> Rolle im GesundheitswesenDie Bevölkerung Deutschlands genießt die Vorzüge eines der modernsten Gesund-heitswesen der Welt. Rund 90 % der Menschen sind dabei über die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung abgesichert. | |
> OrganisationDer Medizinische Dienst Westfalen-Lippe hat seinen Sitz in Münster und ist mit 28 Niederlassungen in sechs Bezirken vertreten. Diese Seite gibt Ihnen einen Überblick über die Organisation des Unternehmens MDK.
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> MitarbeiterZu unseren Mitarbeitern zählen Fachärzte, Pflegefachkräfte, Verwaltungsangestellte, Auszubildende und Wirtschaftspersonal. Hier finden Sie weitere Angaben zu unserer Personalstruktur. | |
> ZahlenSuchen Sie Informationen über Leistungsdaten des MDK Westfalen-Lippe oder Gesundheitsstrukturdaten für unser Versorgungsgebiet? Hier werden Sie fündig! | |
> Interne QualitätssicherungWer die Qualität von Anderen überprüft, muss auch seine eigene Qualitätssicherung darlegen können. Deshalb erfolgt in unserem Dienst bereits seit Jahren eine strukturierte Qualitätssicherung. | |
> KorruptionspräventionDas Thema Korruptionsschutz ist immer wieder aktuell. Aus diesem Grunde hat der MDK Westfalen-Lippe mit einer „Regelung zur Vermeidung von Korruption“ einen wichtigen Baustein in Bezug auf sein öffentlich-rechtliches Selbstverständnis geschaffen. Die Regelung gilt für alle beim MDK Westfalen-Lippe Beschäftigten. | |