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Dienstleister MDK

> Kurzprofil

Der MDK Westfalen-Lippe stellt den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Westfalen-Lippe das medizinische Wissen zur Verfügung, um den Anspruch ihrer Versicherten auf eine notwendige, ausreichende und wirtschaftliche Versorgung erfüllen zu können. 

Hauptverwaltung des MDK Westfalen-Lippe

> Aufgaben und Leistungen

Unser Aufgabenspektrum für die Kranken- und Pflegeversicherung lässt sich in die beiden großen Bereiche "Beratung und Begutachtung im Einzelfall" und "Beratung in Grundsatzfragen" gliedern.

Anmeldung

> Anregungen, Kritik und Beschwerden

Nur Bedürfnisse, Wünsche und Anregungen, die uns bekannt sind, können wir bei der Weiterentwicklung unseres Dienstleistungsangebotes berücksichtigen.


> Rolle im Gesundheitswesen

Die Bevölkerung Deutschlands genießt die Vorzüge eines der modernsten Gesund-heitswesen der Welt. Rund 90 % der Menschen sind dabei über die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung abgesichert.

Untersuchung eines Kindes

> Organisation

Der Medizinische Dienst Westfalen-Lippe hat seinen Sitz in Münster und ist mit 28 Niederlassungen in sechs Bezirken vertreten. Diese Seite gibt Ihnen einen Überblick über die Organisation des Unternehmens MDK.

 

Kalender

> Mitarbeiter

Zu unseren Mitarbeitern zählen Fachärzte, Pflegefachkräfte, Verwaltungsangestellte, Auszubildende und Wirtschaftspersonal. Hier finden Sie weitere Angaben zu unserer Personalstruktur.

Arzt beim Diktat

> Zahlen

Suchen Sie Informationen über Leistungsdaten des MDK Westfalen-Lippe oder Gesundheitsstrukturdaten für unser Versorgungsgebiet? Hier werden Sie fündig!

Auflistung von Zahlen

> Interne Qualitätssicherung

Wer die Qualität von Anderen überprüft, muss auch seine eigene Qualitätssicherung darlegen können. Deshalb erfolgt in unserem Dienst bereits seit Jahren eine strukturierte Qualitätssicherung.


> Korruptionsprävention

Das Thema Korruptionsschutz ist immer wieder aktuell. Aus diesem Grunde hat der MDK Westfalen-Lippe mit einer „Regelung zur Vermeidung von Korruption“ einen wichtigen Baustein in Bezug auf sein öffentlich-rechtliches Selbstverständnis geschaffen. Die Regelung gilt für alle beim MDK Westfalen-Lippe Beschäftigten.



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