
Familien mit behinderten oder entwicklungsverzögerten Kindern sind oft starken Belastungen ausgesetzt. Frühförderung, inte- grativer oder heilpädagogischer Kindergarten, aber auch die adäquate Schulbildung ermöglicht den Kindern die Teilhabe am täglichen Leben. Viele Kinder mit Behinderung haben auch einen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung und Kranken- versicherung.
Am gut besuchten Informationstag für Familien mit behinderten oder entwicklungsverzögerten Kindern informierte Dr. Bode (Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin beim MDK WL) über
die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die sozialmedizinischen Voraussetzungen und den Ablauf der Begutachtung für die Pflegeversicherung und die Krankenkassen.
Bei Kindern ist zu beachten, dass nur der über der Altersnorm liegende Hilfebedarf berücksichtigt werden darf.
Im Jahr 2008 wurden 4.334 Begutachtungen bei Kindern unter
12 Jahren durch den MDK Westfalen Lippe durchgeführt.
In den aktuell gültigen Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches vom 08.06.2009 (Begutachtungs-Richtlinien - BRi) wird gefordert, dass die Begutachtung der Pflegebedürftig- keit von Kindern in der Regel durch besonders geschulte Gutach- ter/innen mit einer Qualifikation als Gesundheits- und Kinderkran- kenpfleger/in oder als Kinderarzt/-ärztin vorzunehmen ist.
Der MDK Westfalen-Lippe stellt dies flächendeckend mit
sieben Fachärzten/-ärztinnen für Kinder- und Jugendmedizin (davon sechs mit der Zusatzbezeichnung Sozialmedizin) und
17 Kinderkrankenschwestern und einer Gesundheits- und Krankenpflegerin sicher.